BDR Fortbildungsangebot zum Tourenbegleiter RTF

Ende November 2014 fand in Frankfurt auf Einladung des BDR eine Fortbildung zum Tourenbegleiter RTF statt, an der ich zusammen mit Michael Scheibe (LV Hamburg) und zwei weiteren Kandidatinnen aus Schleswig-Holstein teilgenommen habe. Neben uns „Nordlichtern“ waren natürlich auch Teilnehmer aus vielen anderen Bundesländern vertreten und es war gut, hier auch Raum für einen Erfahrungsaustausch zu haben.

Ein interessanter Nebenaspekt der Veranstaltung war ein Beitrag zum Konzept „Scan & Bike“ welches die Administration und den Personalaufwand zur RTF Anmeldung mittels QR Code basiertem Teilnehmer- Management System erheblich vereinfachen kann. Der LV Schleswig-Holstein übernimmt für seine Wertungskarteninhaber die Generierung des QR-Code, welcher ab der 2015 Saison jedem gleich auf seine Wertungskarte aufgeklebt wird. Dieses Verfahren für unseren Verein auf Wertigkeit und evtl. Einführung zu prüfen, wäre meine Anregung für unseren RTF Fachwart.

Die RTF Tourenbegleitung verstehe ich in erster Linie zur Unterstuetzung und Qualitätssicherung des RTF Standards im Interesse der radsportbegeisterten Teilnehmer.

Die wesentlichen Merkmale zu dieser Tätigkeit sind nachstehend zusammengefasst:

  • Der Tourenbegleiter übernimmt in Absprache mit dem Landesverband-Fachwart die Aufgabe, Radsportveranstaltungen zu begleiten.
  • Dabei nimmt er Einsicht in die nötigen Genehmigungsunterlagen der zuständigen Behörde (zB Strassenverkehrsamt oder Kreisbehörde) und prüft darin erteilte Auflagen.
  • Im weiteren Verlauf fährt der Tourenbegleiter auf der zugewiesenen RTF bei freier Streckenwahl aktiv beobachtend mit.
  • Grobe Verstösse gegen die StVO werden vor Ort direkt ausgewertet.
  • Verstösse des Veranstalters gegen die Generalausschreibung RTF werden mit den Verantwortlichen besprochen.
  • Im Verlaufe des Einsatzes gilt folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit:

Hinweise zur Strecke, Startstempel, Rückennummern-Kontrolle, Schilder & Organisationsmittel, Kenn-zeichnung von Gefahrenbereichen, Beschilderungsregeln, Lage und Einrichtung der Kontrollstellen (incl. Stempel-und Verpflegungsbereich, Radabstellung, Sanitär und erste Hilfe)

  • Der Tourenbegleiter erfüllt keine Polizeiaufgaben; im Interesse des Breitensports ist übermässiges und autoritäres Auftreten zu vermeiden.
  • Im abschliessenden Veranstaltungs/Tourbericht werden nur gravierende Missstände aufgeführt. Dieser Bericht geht an den LV Fachwart und den BDR.